Regeln für Spielbetrieb

Richtlinien für den Spielbetrieb (gilt für Tennis wie Padel gleichermaßen):
Betriebszeiten: während der Saison (ausgenommen an Regentagen).
Die Bespielbarkeit des Platzes liegt in der Verantwortung des Platzverantwortlichen bzw. des Platzwartes sowie der aktuellen Vorstandsmitglieder (im weiteren Platzverantwortliche genannt). Deren Anordnungen ist Folge zu leisten.
Die Platzverantwortlichen haben das Recht und auch die Pflicht, Kontrollen durchzuführen und bei etwaigen Vergehen Platzverweise auszusprechen. Der die Anlage (tagsüber und abends) zuletzt verlassendes Mitglied bzw. der Saisonkarteninhaber ist für das ordnungsgemäße Absperren verantwortlich. Vor Spielbeginn ist der Platz gegebenenfalls zu spritzen.

Spieldauer: 

1 Single-Einheit 50 Minuten (= 1 Stunde)

1 Doppel-Einheit 110 Minuten (= 2 Stunden)

Spieleinheit beginnt zur vollen Stunde.

Platzreservierung – Platzbenützung:
Der Tennisplatz darf nur nach vorheriger Eintragung im Reservierungssystem (etennis) benützt werden. Jedes Mitglied ist berechtigt, pro Woche vorab für 2 Spieleinheiten vorgemerkt zu werden. Diese Platzreservierungen – unter Angabe aller Spielpartner – sind nur längstens 14 Tage im Voraus möglich. Kurzfristig, 1 Stunde vor Spielbeginn, können zusätzliche Stunden im System reserviert werden. Im Interesse eines optimalen Spielbetriebes sind die reservierten Spielstunden auch tatsächlich auszunützen, bei Verhinderung ist die Reservierung zu löschen. Im Verhinderungsfalle bitte möglichst rechtzeitig die Stunde löschen. Wenn sich Mitglieder im System eintragen haben und zur angegebenen Zeit nicht mit dem Spiel beginnen, ist es anderen Mitgliedern nach 10 Minuten Wartezeit erlaubt zu spielen und die Reservierung verfällt.

Regeln für Tennis-Gastspieler: pro Spieler und Platz ist eine Gebühr von € 7,00 zu entrichten, max. jedoch € 15,00 pro Platz und Stunde.

Parkplatz für PKW, etc.
Im Rahmen der Tennissport-Ausübung dürfen Mitglieder ihr Personenkraftfahrzeug auf dem Parkplatz vor der Anlage auf eigene Gefahr abstellen.

Schlüssel zur Anlage
Jedes Mitglied erhält gegen Einsatz von € 70,00 einen Schlüssel zur Anlage, welcher Umkleidekabinen und Spielfeldtür sperrt. Bei Verlust des Schlüssels ist dies umgehend einem Vorstandsmitglied zu melden und – gegen neuerlichen Einsatz der Schlüsselgebühr – es kann ein neuer Schlüssel beantragt werden.
Mitglieder, die mit nicht vom Verein stammenden Schlüsselexemplaren angetroffen werden, können ohne Rückerstattungsrechte ausgeschlossen werden.
Bei Ausscheiden aus dem Verein ist der Schlüssel an den Verein zu retournieren und € 35,00 werden rückerstattet.
Schlüssel zu den sonstigen Räumlichkeiten der Anlage befinden sich in Verwahrung der Platzverantwortlichen.

Kenntnisnahme dieser Richtlinien für den Spielbetrieb:
für Mitglieder durch Unterschrift auf der Beitrittserklärung zum Tennisverein bzw. beim Gastspieler durch Entrichtung der Gebühr.
Bei Minderjährigen haften die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.

Zuschauer, Kinder (auch im Kinderwagen, etc):
dürfen sich während eines Spieles nicht auf der Spielfläche aufhalten, desgleichen Hunde, etc. (Haftpflichtangelegenheit!).

Rauchen am Spielfeld ist ausnahmslos zu unterlassen. Zigarettenabfälle etc. bitte ausschließlich in die auf der Anlage vorgesehenen Behälter (Aschenbecher) werfen und in weiterer Folge diese Behältnisse entleeren. Der Platz ist so zu verlassen, wie er gerne vorgefunden werden möchte.

Festgestellte Schäden bitte dem Platzverantwortlichen melden.

Mitteilungen betreffend dem Tennisbetrieb:
werden durch Aushang auf der Anlage kundgetan (zB. Meisterschaft, Turniere)

Für den Vorstand
Peter Grassmann eh.
Obmann